Zuchthunde

Hohe Anforderungen für eine zuverlässige Verwendbarkeit

An die Zuchthunde des VGM werden hohe Anforderungen gestellt. So heißt es vom VGM: Nach dem Grundsatz „je enger die Zuchtbasis, desto strenger die Zuchtauslese“, stellt der Verband Große Münsterländer e.V. an seine Zuchttiere vergleichsweise hohe Anforderungen. Es darf nur mit Hüftgelenk- und Ellenbogengelenkdysplasiefreien Hunden gezüchtet werden, die auf der Hasenspur und beim Stöbern hinter der Ente sehr gute Leistungen nachgewiesen haben, keine körperlichen Mängel und keine Wesensmängel aufweisen.

 

Der Verband setzt bei der Zucht großen Wert auf Gesundheit, Charakter und Leistungsfähigkeit der Hunde, damit auch in Zukunft alle viel Freude an und mit unseren GM haben. So gibt es außerdem strenge Regeln zur Verpaarung sowie für die Aufzucht der Welpen.

Sowohl unsere Zuchthündinnen als auch unsere Zuchtrüden werden auf der Zentralseite des VGM e.V. geführt.

Wir haben Ihnen diese Seiten verlinkt. Klicken Sie sich einfach mal durch. Bei Fragen steht Ihnen unser Zuchtwart selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Für die Zuchtfreigabe (ab einem Alter von 15 Monaten möglich) sind folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:

 

1. Prüfungen:

  • VJP bestanden (Spurarbeit mindestens 9 Punkte) und HZP bestanden (Stöbern lebende Ente mindestens 9 Punkte)

       oder

  • VJP bestanden und

             a) HZP mit Spur bestanden (Spurarbeit und Stöbern lebende Ente mindestens 9 Punkte) oder

             b) HZP ohne Spur bestanden (alle Anlagefächer mindestens 9 Punkte) oder

             c) VGP bestanden (die den Anlagefächern entsprechenden Leistungsfächer mindestens Note 4)

 

       oder

  • Vor Vollendung des 1. Lebensjahres HZP mit Spur bestanden (Spurarbeit und Stöbern lebende Ente mindestens 9 Punkte).

2. Beurteilung der Zentralstelle als HD-frei A oder HD-Verdacht B (Übergangsform).

 

3. Beurteilung der Zentralstelle als ED-frei oder ED-Grenzfall.

 

4. Form- und Haarwertbeurteilung jeweils mit mindestens "gut" in der Altersklasse auf einer Zuchtschau des VGM.

 

5. das laute Jagen muss nachgewiesen sein (sichtlaut, spurlaut, fährtenlaut, stöberlaut oder über den Lautjagernachweis). Nachweislich stumm oder weidlaut     

     jagende GM werden nicht für die Zucht zugelassen.

 

6. der Härtenachweis ist unter genauer Beachtung der Richtlinien des JGHV zu erbringen.

 

7. GM dürfen keine körperlichen Mängel und keine Wesensmängel aufweisen. Von der Zucht ausgeschlossen sind GM mit Erbfehlern jeder Art wie zum Beispiel Schußscheue, Schußempfindlichkeit jeden Grades, Scheue an lebendem Wild, Ängstlichkeit vor fremden Personen, Aggressionen gegenüber anderen Hunden und jegliche Aggression gegenüber Menschen. GM mit Erbkrankheiten wie z.B. Epilepsie, aseptische Humeruskopfnekrose (Vorderhandlahmheit), ED (1,2,3), spontaner Kreuzbandriss, HD (C,D,E), Hodenfehler (ein- und beidseitiger Kryptorchismus), Entropium, Ektropium, offenes Auge, erbliche Augenfehler sowie erbliche Pigmentfehler (z.B. weißer Nasenschwamm) und solche, die farbmäßig dem Rassestandard nicht entsprechen, sind von der Zucht ausgeschlossen. Auch mit GM mit erblichen Gebiss- und Zahnfehlern (wie Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss, fehlende Schneide- oder Fangzähne, fehlende Molare und Prämolare) können NICHT zur Zucht zugelassen werden. Als für die Zucht zulassungsfähig gelten noch Zangengebiss, doppelte P1, Fehlen von nicht mehr als zwei P1 oder M3.

 

Angaben ohne Gewähr. Die aktuell geltenden Bestimmungen sind der Zuchtordnung des VGM zu entnehmen!

 

© Text: Franziska Kühl & Verband Gr0ße Münsterländer e.V.

© Bilder: Verband Gr0ße Münsterländer e.V. & VGM-Landesgruppe OWL

G R O ß E R   M Ü N S T E R L Ä N D E R   J A G D G E B R A U C H S H U N D

Der  vielseitig einsetzbare Jagdhund für die Wald-, Feld- und Wasserarbeit, vor und nach dem Schuss.


Aktualisierung: 12.04.2024 | Rubrik: Aktuelles, Welpenvermittlung

© Verband Große Münsterländer e.V. Landesgruppe Ostwestfalen-Lippe