Stefan Hoppenstedt
Bielefelder Straße 65
D-33829 Borgholzhausen
Mail: stefan.hoppenstedt@t-online.de
Herbstzuchtprüfung (HZP) am 10.09.2023
Bericht |
- Bericht folgt schnellstmöglich -
© Text: -
© Bilder: Elke Dotzki & Stefan Hoppenstedt
Rangliste |
Informationen zur Veranstaltung |
10.09.2023 Herbstzuchtprüfung (HZP) ohne Hasenspur
Nenngeld: 70,00 € (Mitglieder des VGM), sonst 90,00 €
Nennschluss: bis 3 Wochen vor der Veranstaltung
Nennung bitte an: Stefan Hoppenstedt
|
Ort: Hof Bußmann Marienfelder Straße 127 D-33442 Herzebrock-Clarholz
Uhrzeit: 08.00 Uhr
|
Bei Anmeldung/Nennung zur Prüfung gilt bitte Folgendes zu beachten:
Download Formblatt über diesen Link möglich >>
Die Nennung zur Verbandsprüfung (Formblatt 1 des JGHV) werden vom JGHV erstellt und regelmäßig aktualisiert. Um das aktuell gültige Formular für die Anmeldung zu verwenden, haben wir Ihnen deshalb einen Link gesetzt. Dort können Sie sich unter der Rubrik « Service » das entsprechende Formular herunterladen. Dieses füllen Sie bitte wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich aus und senden es unterschrieben mit der Kopie der Ahnentafel Ihres Hundes (Vorder- und Rückseite) sowie Kopien von bereits absolvierten Prüfungen und Leistungszeichen (sofern vorhanden) an die Nennstelle. Die EDV-Nr. unserer VGM-Landesgruppe OWL lautet: 2502. Sie können die Nennung sowohl am PC als auch handschriftlich ausfüllen. Beachten Sie aber bitte, dass bei unleserlich ausgefüllten Formularen eine Gebühr von zusätzlich 20,00 Euro zu entrichten ist.
Für die Prüfung am 10.09.2023 sind sämtliche JGHV-anerkannte Jagdgebrauchshunderassen zugelassen, welche nach dem 30.09.2021 gewölft wurden.
Nennungen sind nur gültig bei vollständiger Übersendung der Anmeldeunterlagen und der Zahlung des Nenngeldes per Überweisung an:
Stefan Hoppenstedt
Bielefelder Straße 65
D-33829 Borgholzhausen
Mail: stefan.hoppenstedt@t-online.de
Kontoinhaber VGM-Landesgruppe OWL
Volksbank Beckum-Lippstadt
IBAN: DE57 4166 0124 0783 2336 00
BIC: GENODEM1LPS
Nennschluss ist 3 Wochen vor der Prüfung, danach ist die Zusicherung eines Startplatzes nur noch auf Anfrage möglich. Detaillierte Informationen zur Prüfung folgen nach Anmeldung per separater Einladung (Achtung! Dies geschieht immer häufiger per Mail, deshalb bitte das Mailkonto nicht außer Acht lassen). Nenngeld ist Reuegeld! Es muss mit Abgabe der Nennung gezahlt sein und ist fällig, selbst wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen.
Um auf den jagdlichen Prüfungen führen zu dürfen, muss der Führer grundsätzlich den Besitz eines gültigen Jagdscheines nachweisen. Eine Ausnahme ist, sofern es die jeweilige Prüfungsordnung nicht ausdrücklich ausschließt, nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ausnahmeanträge sind seitens des Hundeführers gegenüber der Prüfungsleitung schriftlich zu begründen und mit der Nennung einzureichen. Ausnahmen dürfen nicht zur Regel gemacht werden! Wer keinen gültigen Jagdschein hat, kann also nicht wiederholt auf Prüfungen führen.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Hundeführern bzw. deren Hunde verursacht werden. Hundeführer müssen für ihren Hund einen gesonderten Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes am Prüfungstag vorlegen. Die Vorlage des Jagdscheins allein ist nicht mehr ausreichend. Es ist dennoch nicht Aufgabe der Prüfungsleitung, vor Prüfungsbeginn Versicherungsverträge zu überprüfen. Durch die Unterschrift des Anmeldenden auf Formblatt 1 (Nennung) ist gegenüber der Prüfungsleitung der ausreichende Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes nochmals schriftlich bestätigt. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung.
Bitte bedenken Sie außerdem, dass der Hund zum Zeitpunkt der Prüfung eine gültige Tollwutschutzimpfung (mind. 4 Wochen alt) vorweisen muss. Der gültige Impfpass des Hundes ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.
Prüfungsordnung: Die HZP wird gemäß VZPO 1. Auflage 2017 durchgeführt.
Bei Fragen zur Anmeldung und/oder Prüfung melden Sie sich bitte bei unserem Obmann Prüfungswesen.
Die HZP ist eine Prüfung mit Anlage- sowie Abrichtefächern für Jagdgebrauchshunde (hauptsächlich Vorsteher). Diese Prüfung ist so enorm wichtig, weil neben der Weiterentwicklung der angewölften jagdlichen Anlagen auch das Wesen beurteilt wird und eine Begutachtung auf körperliche Mängel stattfindet. Ebenso zeigt sich auf dieser Prüfung, ob sich die jungen Hunde optimal entwickelt haben und ob die Leistungen den Erwartungen entsprechen. Anhand dessen kann man erkennen, ob die positiven Eigenschaften der Eltern weitergegeben wurden und die Anpaarung grundsätzlich erfolgreich war.
Sie haben sich mit dem Kauf Ihres GM aus einer Jagdleistungszucht mit FCI- VDH- JGHV-Papieren entschieden. Die Eltern sind auf Form und Leistung geprüft. Um diesen hohen Standard in der Zucht des VGM zu halten, zählt jedes einzelne Ergebnis. Ohne Ergebnisse ist keine Leistungszucht möglich. Nur mit Ihrer Hilfe besteht die Chance, positiven Einfluss auf die Zucht zu nehmen, um auch in Zukunft gesunde und für die Jagd brauchbare Hunde zu züchten. Dies wird dann die Generation, auf der Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgreifen möchten. Deshalb unsere Bitte: Stellen Sie Ihren GM vor und leisten Sie Ihren Beitrag zu gesunder, wesensfester und leistungsgerechter Jagdgebrauchshundezucht. Ein Verband ist nur so stark wie seine Mitglieder!
© Text: Franziska Kühl
© Bilder: Franziska Kühl