Stefan Hoppenstedt
Bielefelder Straße 65
D-33829 Borgholzhausen
Mail: stefan.hoppenstedt@t-online.de
Bringtreueprüfung (BTR) am 25.02.2023
Bericht |
Zum zweiten Mal veranstaltete unsere VGM-Landesgruppe OWL eine Bringtreue-Prüfung (BTR). Besonderen Dank gilt Hanno Wagemann, der erneut das für die BTR passende Waldgebiet zur Verfügung stellte sowie Stefan Hoppenstedt für die Organisation und den Richtern für ihren Einsatz.
Der Ablauf von der 1. BTR in 2020 hatte sich bewährt und wurde analog übernommen. Man traf sich morgens zur Übergabe der Füchse. Diese wurden zügig von der Richtergruppe ausgelegt und dann verband man die Wartezeit mit einem ausgedehnten Frühstück sowie der Richterbesprechung. So war es ein Leichtes, die vorgeschriebene Zeit zwischen dem Auslegen der Füchse und dem Schnallen des ersten Hundes, herum zu kriegen. Per Losverfahren wurde außerdem die Reihenfolge festgelegt.
Drei Große Münsterländer Gespanne waren gemeldet und stellten sich auch der Herausforderung. Durch diese Prüfung soll die besondere Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen festgestellt werden. Im Unterschied zur Bringleistung auf der Schleppe wird der Hund ohne Apportbefehl geschickt und muss kaltes Wild (im Falle der BTR ist es der Fuchs), welches er bei der Suche/Stöberarbeit im Wald zufällig findet, selbständig aufnehmen und seinem Führer zutragen.
Gespann Nr. 1: GM-Hündin vW Eila von der Kiwitzheide mit Führer Marco Plewe.
Die Hündin zeigte eine ausgeprägte, raumgreifende Stöberarbeit und den Willen zu finden. Sie stöberte mehrfach Rehwild auf und arbeitete bogenrein. Leider bekam sie in der Nähe des ausgelegten Fuchses keinen Wind von diesem, so dass die Zeit ablief.
Gespann Nr. 2: GM-Rüde vW Ayk vom Wibbelthof mit Führer Christian Heickmann.
Ein paar Meter nach dem Schnallen fand der Rüde einen Hasen, an dem er Gehorsam zeigte, es sich jedoch nicht nehmen ließ, die Spur dann noch zu verfolgen. Aber auch hier konnte der Führer seinen Hund abrufen. Beim erneuten Ansetzen besann der Rüde sich seiner eigentlichen Aufgabe. Die Suche erfolgte konzentriert und zielstrebig im weiten Bogen. Hierbei bekam der Hund einen der ausgelegten Füchse in die Nase, nahm diesen prompt auf und trug ihn seinem Führer zu.
Gespann Nr. 3: GM-Rüde Flinte von Mentzelsfelde mit Führer Reinhard Kohlhas.
Auch dieser Rüde arbeitete weiträumig und freudig, sodass der Hund letztendlich auch Witterung von einem der Füchse bekam. Er bewindete diesen, nahm den Fuchs jedoch nicht auf, so dass die Aufgabe leider nicht zielführend absolviert werden konnte.
Obwohl alle drei Hunde sehr gute Stöberarbeiten zeigten, schaffte es leider nur ein Gespann in der vorgeschriebenen Zeit erfolgreich zu sein. Wir gratulieren Christian Heickmann mit seinem vW Ayk vom Wibbelthof zur bestandenen BTR.
14 Tage später bekam Marco Plewe eine neue Gelegenheit, seine vW Eila von der Kiwitzheide auf einer BTR vorzustellen. Hier konnte die Hündin dann ihre besondere Zuverlässigkeit im Bringen unter Beweis stellen. Auf dieser Prüfung war auch unser Landesgruppenmitglied Ralph Lübbe mit seiner vW Clara von der Feldjagd erfolgreich. Beiden Gespannen zur bestandenen BTR kräftiges Weidmannsheil.
Informationen zur Veranstaltung |
25.02.2023 Bringtreueprüfung (BTR)
Nenngeld: 30,00 € (Mitglieder des VGM), sonst 50,00 €
Nennschluss: bis 3 Wochen vor der Veranstaltung
Nennung bitte an: Stefan Hoppenstedt
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Ort: D-59302 Oelde (Revier Sünninghausen)
Uhrzeit: 08.00 Uhr
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Bei Anmeldung/Nennung zur Prüfung gilt bitte Folgendes zu beachten:
Download Formblatt über diesen Link möglich >>
Die Nennung zur Verbandsprüfung (Formblatt 1 des JGHV) werden vom JGHV erstellt und regelmäßig aktualisiert. Um das aktuell gültige Formular für die Anmeldung zu verwenden, haben wir Ihnen deshalb einen Link gesetzt. Dort können Sie sich unter der Rubrik « Service » das entsprechende Formular herunterladen. Dieses füllen Sie bitte wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich aus und senden es unterschrieben mit der Kopie der Ahnentafel Ihres Hundes (Vorder- und Rückseite) sowie Kopien von bereits absolvierten Prüfungen und Leistungszeichen (sofern vorhanden) an die Nennstelle. Die EDV-Nr. unserer VGM-Landesgruppe OWL lautet: 2502. Sie können die Nennung sowohl am PC als auch handschriftlich ausfüllen. Beachten Sie aber bitte, dass bei unleserlich ausgefüllten Formularen eine Gebühr von zusätzlich 20,00 Euro zu entrichten ist.
Für die Prüfung am 25.02.2023 sind sämtliche Jagdgebrauchshunde zugelassen, die JGHV-Papiere vorweisen können (ohne Altersbeschränkung).
Nennungen sind nur gültig bei vollständiger Übersendung der Anmeldeunterlagen und der Zahlung des Nenngeldes per Überweisung an:
Stefan Hoppenstedt
Bielefelder Straße 65
D-33829 Borgholzhausen
Mail: stefan.hoppenstedt@t-online.de
Kontoinhaber VGM-Landesgruppe OWL
Volksbank Beckum-Lippstadt
IBAN: DE57 4166 0124 0783 2336 00
BIC: GENODEM1LPS
Nennschluss ist 3 Wochen vor der Prüfung, danach ist die Zusicherung eines Startplatzes nur noch auf Anfrage möglich. Detaillierte Informationen zur Prüfung folgen nach Anmeldung per separater Einladung (Achtung! Dies geschieht immer häufiger per Mail, deshalb bitte das Mailkonto nicht außer Acht lassen). Nenngeld ist Reuegeld! Es muss mit Abgabe der Nennung gezahlt sein und ist fällig, selbst wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen.
Um auf den jagdlichen Prüfungen führen zu dürfen, muss der Führer grundsätzlich den Besitz eines gültigen Jagdscheines nachweisen. Eine Ausnahme ist, sofern es die jeweilige Prüfungsordnung nicht ausdrücklich ausschließt, nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ausnahmeanträge sind seitens des Hundeführers gegenüber der Prüfungsleitung schriftlich zu begründen und mit der Nennung einzureichen. Ausnahmen dürfen nicht zur Regel gemacht werden! Wer keinen gültigen Jagdschein hat, kann also nicht wiederholt auf Prüfungen führen.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Hundeführern bzw. deren Hunde verursacht werden. Hundeführer müssen für ihren Hund einen gesonderten Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes am Prüfungstag vorlegen. Die Vorlage des Jagdscheins allein ist nicht mehr ausreichend. Es ist dennoch nicht Aufgabe der Prüfungsleitung, vor Prüfungsbeginn Versicherungsverträge zu überprüfen. Durch die Unterschrift des Anmeldenden auf Formblatt 1 (Nennung) ist gegenüber der Prüfungsleitung der ausreichende Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes nochmals schriftlich bestätigt. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung.
Bitte bedenken Sie außerdem, dass der Hund zum Zeitpunkt der Prüfung eine gültige Tollwutschutzimpfung (mind. 4 Wochen alt) vorweisen muss. Der gültige Impfpass des Hundes ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.
Prüfungsordnung: Die BTR wird gemäß VGPO/VPSO 1. Auflage 2018 durchgeführt. Jeder Teilnehmer bringt bitte einen geeigneten Fuchs mit!
Bei Fragen zur Anmeldung und/oder Prüfung melden Sie sich bitte bei unserem Obmann Prüfungswesen.
Die BTR soll die besondere Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen feststellen. Diese beweist der Hund dadurch, dass er kaltes Wild (im Falle der BTR ist es der Fuchs), welches er zufällig bei der Suche/Stöberarbeit im Wald und ohne jeden Einfluss seines Führers findet, aufnimmt und seinem Führer bringt.
Sie haben sich mit dem Kauf Ihres GM aus einer Jagdleistungszucht mit FCI- VDH- JGHV-Papieren entschieden. Die Eltern sind auf Form und Leistung geprüft. Um diesen hohen Standard in der Zucht des VGM zu halten, zählt jedes einzelne Ergebnis. Ohne Ergebnisse ist keine Leistungszucht möglich. Nur mit Ihrer Hilfe besteht die Chance, positiven Einfluss auf die Zucht zu nehmen, um auch in Zukunft gesunde und für die Jagd brauchbare Hunde zu züchten. Dies wird dann die Generation, auf der Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgreifen möchten. Deshalb unsere Bitte: Stellen Sie Ihren GM vor und leisten Sie Ihren Beitrag zu gesunder, wesensfester und leistungsgerechter Jagdgebrauchshundezucht. Ein Verband ist nur so stark wie seine Mitglieder!
© Text: Franziska Kühl
© Bilder: Christian Heickmann & Franziska Kühl