Leistungszeichen

Was ist wie möglich? (Stand 2022)

VBR = Verlorenbringer-Nachweis

Der VBR ist ein Leistungsnachweis des JGHV, der nur in der Jagdpraxis erbracht werden kann. Dafür muss der Hund die Wundspur von Fuchs oder Hase, welchen er zuvor nicht eräugt hat, mindestens 300 m beobachtbar arbeiten und den Hasen oder Fuchs seinem Führer zutragen. Dabei ist der Laut zu vermerken. Eine Negativarbeit des Hundes darf an diesem Tag nicht erfolgen, sonst kann das Leistungszeichen VBR nicht beantragt werden. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 24 zu verwenden. Eine detaillierte Beschreibung zu den Bestimmungen des VBR ist in der JGHV-Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO) zu finden.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Der Verlorenbringer-Nachweis kann nur bei der Jagdausübung erbracht werden.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Erteilung des VBR notwendig.
  • Die Arbeit des Hundes muss von einem Verbandsrichter und einem Jäger als Zeugen bestätigt werden.

AH = Armbruster-Haltabzeichen

Das AH ist ein Leistungszeichen des JGHV. Für die Verleihung muss der Hund auf einer Verbandsprüfung bei der freien Suche im Feld, an jedem Hasen, den er eräugt, Gehorsam nach VZPO zeigen. Außerdem muss er bei der ersten dazu geeigneten Gelegenheit nach Aussersichtkommen des Hasen auf dessen Spur eine Spurarbeit nach VZPO zeigen, die mindestens mit dem Prädikat „gut“ bewertet wird. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 21 zu verwenden. Eine detaillierte Beschreibung zu den genauen Bestimmungen und Voraussetzungen des AH ist in der JGHV-Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO) zu finden.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Das Armbruster-Haltabzeichen kann nur während einer Verbandsprüfung erbracht werden.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Erteilung des AH notwendig.

Lz S/G = Leistungszeichen Schwarzwildschärfe (Gatter)

Das Lz S/G ist ein vereinsinternes Leistungsabzeichen des VGM und soll die Schwarzwildschärfe des Großen Münsterländers deutlich machen. Wird die Leistung in einem Schwarzwildgatter erbracht, ist die Arbeit vom verantwortlichen Gattermeister oder zwei JGHV-Richtern, die die Arbeit bezeugen können, zu bestätigen. Die detaillierten Bestimmungen entnehmen Sie dem VGM-Antrag auf Erteilung des Leistungszeichens.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Der Hund muss eine Ahnentafel des VGM besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Erteilung des S/G notwendig.
  • Das Leistungszeichen S/G kann nur in einem Schwarzwildgatter erworben werden, das von der Kompetenzgruppe Schwarzwild anerkannt ist und das somit in der Liste der von der Kompetenzgruppe Schwarzwild anerkannten Gatter aufgeführt ist. Arbeiten in anderen Gattern werden nicht anerkannt.
  • Der Gattermeister oder alternativ zwei Verbandsrichter sind als Zeugen im Antrag einzusetzen.

Lz S/N = Leistungszeichen Schwarzwildschärfe (Natur)

Das Lz S/N ist ein vereinsinternes Leistungsabzeichen des VGM und soll die Schwarzwildschärfe des Großen Münsterländers deutlich machen. Die Arbeit für das Lz S/N ist während der Jagdausübung zu erbringen und von zwei Zeugen, die den Jagdschein besitzen, zu bestätigen. Die detaillierten Bestimmungen entnehmen Sie dem VGM-Antrag auf Erteilung des Leistungszeichens.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Der Hund muss eine Ahnentafel des VGM besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Erteilung des S/N notwendig.
  • Das Leistungszeichen S/N kann nur während einer Jagd in freier Natur erbracht werden.
  • Bei Beobachtung der Arbeit müssen zwei Zeugen die Arbeit bestätigen, welche hinreichend sachkundig und objektiv sein müssen.

HN = Härtenachweis

Der HN ist ein Leistungszeichen des JGHV. Hier heißt es: Die befugte Tötung von wehrhaftem Raubwild und Raubzeug im Rahmen der Jagdausübung bzw. des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers mit der Schusswaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein Stück gegriffen hat und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schusswaffe möglich war, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung. Wenn eine derartige selbstständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird, kann für den betreffenden Hund das Leistungszeichen HN beim Jagdgebrauchshundverband registriert werden. Für die Einreichung ist der jeweilige Verbandsverein zuständig. Sofern Sie Mitglied unserer Landesgruppe OWL sind und es sich bei dem Hund um einen Großen Münsterländer handelt, kontaktieren Sie bitte unseren Prüfungsobmann.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Der Härtenachweis kann nur an wehrhaftem Raubwild und Raubzeug im Rahmen der Jagdausübung erbracht werden.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Erteilung des HN notwendig.
  • Die Arbeit des Hundes muss im Jagdgebrauch von einem Jäger bezeugt werden.

LN = Lautjagernachweis

Der LN ist ein Leistungsnachweis des JGHV, der nur durch spurlautes Jagen (nur an Fuchs oder Hase) oder lautes Stöbern erbracht werden kann. Dies muss entweder durch die Richtergruppe auf Prüfungen oder anlässlich einer Jagd von zwei Richtern bezeugt werden. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 23a zu verwenden. Eine detaillierte Beschreibung zu den Bestimmungen des LN ist in der JGHV-Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO) zu finden.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Der Lautjagernachweis kann nur durch spurlautes Jagen (nur an Fuchs oder Hase) oder lautes Stöbern erbracht werden.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Erteilung des LN notwendig.
  • Die Arbeit des Hundes muss bei einer JGHV-Prüfung oder im Jagdgebrauch von zwei Verbandsrichtern bezeugt werden.

Nachweis des lauten Jagens und der Schussfestigkeit

Der Nachweis des lauten Jagens und der Schußfestigkeit ist ein Leistungsnachweis des JGHV. Dieser ist für Hunde gedacht, die auf den Prüfungen keinen Lauteintrag erhalten haben. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 23b zu verwenden. Für eine Prüfungsmeldung bei VSwP, VFsP oder VStP ist beispielsweise ein Nachweis des lauten Jagens und der Schussfestigkeit Voraussetzung (entweder durch ältere Prüfungszeugnisse oder über den Nachweis des JGHV-Formblatts 23b). Auch ist bei vielen Zuchtvereinen ein Nachweis über das laute Jagen und die Schußfestigkeit eine Voraussetzung für die Zuchtfreigabe (so auch beim VGM). 

 

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Erteilung notwendig.
  • Die Erbringung ist außerhalb von Prüfungen nur in den Monaten August bist einschließlich 1. Mai oder anlässlich befugter Jagdausübung möglich.
  • Eine Bestätigung des Lauts im Schwarzwildgatter ist nicht zulässig.
  • Die Prüfung der Schußfestigkeit ist nach den Regeln der VZPO zu erbringen.
  • Die Arbeit des Hundes muss von zwei Verbandsrichtern als Zeugen bestätigt werden.

Nachweis der Nachsuche auf eine Ente

Der Nachweis der Nachsuche auf eine Ente kann nur in Bundesländern verwendet werden, in denen diese Arbeit verboten ist. Wurde bei der praktischen Jagdausübung eine krank geschossene Ente erfolgreich nachgesucht, dessen Arbeit den Schwierigkeitsgrad des Fachs Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer hatte, so kann diese Arbeit angerechnet werden. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 26 zu verwenden.

 

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Nur möglich in Bundesländern mit behördlichem Verbot der Prüfung mit der lebenden Ente.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Der Hund darf noch nicht an der lebenden Ente geprüft worden sein.
  • Die Erbringung ist nur anlässlich befugter Jagdausübung möglich.
  • Die Arbeit des Hundes muss von drei Verbandsrichtern bewertet und bestätigt werden.

Die ausführlichen Bestimmungen der JGHV-Prüfungen sowie die Formblätter können über die aufgeführten Links abgerufen werden:

 

JGHV

Jagdgebrauchshundeverband e.V.

Der JGHV ist der Dachverband für das gesamte Jagdgebrauchshundewesen und regelt die einheitlichen Verbandsprüfungen.

 

Die Formblätter/Nennungen werden vom JGHV erstellt und aktualisiert. Um stets das aktuell gültige Formular zu verwenden, haben wir deshalb hier einen extra Link gesetzt. Die EDV-Nr. unserer VGM-Landesgruppe OWL lautet: 2502.



VGM

Verband Große Münsterländer e.V.

Wir haben einen Direktzugriff auf die verbandsinternen Formulare des VGM gesetzt. Sollten Sie bei der Suche nach dem richtigen Formular dennoch nicht fündig geworden sein, kontaktieren Sie bitte unseren Obmann fürs Prüfungswesen. Wir helfen gerne weiter.



 

© Text: Franziska Kühl

© Bilder: Verband Große Münsterländer e.V.

G R O ß E R   M Ü N S T E R L Ä N D E R   J A G D G E B R A U C H S H U N D

Der  vielseitig einsetzbare Jagdhund für die Wald-, Feld- und Wasserarbeit, vor und nach dem Schuss.


Aktualisierung: 12.04.2024 | Rubrik: Aktuelles, Welpenvermittlung

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