Was ist wie möglich? (Stand 2022)
Der VBR ist ein Leistungsnachweis des JGHV, der nur in der Jagdpraxis erbracht werden kann. Dafür muss der Hund die Wundspur von Fuchs oder Hase, welchen er zuvor nicht eräugt hat, mindestens 300 m beobachtbar arbeiten und den Hasen oder Fuchs seinem Führer zutragen. Dabei ist der Laut zu vermerken. Eine Negativarbeit des Hundes darf an diesem Tag nicht erfolgen, sonst kann das Leistungszeichen VBR nicht beantragt werden. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 24 zu verwenden. Eine detaillierte Beschreibung zu den Bestimmungen des VBR ist in der JGHV-Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO) zu finden.
Voraussetzungen & Bestimmungen:
Das AH ist ein Leistungszeichen des JGHV. Für die Verleihung muss der Hund auf einer Verbandsprüfung bei der freien Suche im Feld, an jedem Hasen, den er eräugt, Gehorsam nach VZPO zeigen. Außerdem muss er bei der ersten dazu geeigneten Gelegenheit nach Aussersichtkommen des Hasen auf dessen Spur eine Spurarbeit nach VZPO zeigen, die mindestens mit dem Prädikat „gut“ bewertet wird. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 21 zu verwenden. Eine detaillierte Beschreibung zu den genauen Bestimmungen und Voraussetzungen des AH ist in der JGHV-Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO) zu finden.
Voraussetzungen & Bestimmungen:
Das Lz S/G ist ein vereinsinternes Leistungsabzeichen des VGM und soll die Schwarzwildschärfe des Großen Münsterländers deutlich machen. Wird die Leistung in einem Schwarzwildgatter erbracht, ist die Arbeit vom verantwortlichen Gattermeister oder zwei JGHV-Richtern, die die Arbeit bezeugen können, zu bestätigen. Die detaillierten Bestimmungen entnehmen Sie dem VGM-Antrag auf Erteilung des Leistungszeichens.
Voraussetzungen & Bestimmungen:
Das Lz S/N ist ein vereinsinternes Leistungsabzeichen des VGM und soll die Schwarzwildschärfe des Großen Münsterländers deutlich machen. Die Arbeit für das Lz S/N ist während der Jagdausübung zu erbringen und von zwei Zeugen, die den Jagdschein besitzen, zu bestätigen. Die detaillierten Bestimmungen entnehmen Sie dem VGM-Antrag auf Erteilung des Leistungszeichens.
Voraussetzungen & Bestimmungen:
Der HN ist ein Leistungszeichen des JGHV. Hier heißt es: Die befugte Tötung von wehrhaftem Raubwild und Raubzeug im Rahmen der Jagdausübung bzw. des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers mit der Schusswaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein Stück gegriffen hat und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schusswaffe möglich war, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung. Wenn eine derartige selbstständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird, kann für den betreffenden Hund das Leistungszeichen HN beim Jagdgebrauchshundverband registriert werden. Für die Einreichung ist der jeweilige Verbandsverein zuständig. Sofern Sie Mitglied unserer Landesgruppe OWL sind und es sich bei dem Hund um einen Großen Münsterländer handelt, kontaktieren Sie bitte unseren Prüfungsobmann.
Voraussetzungen & Bestimmungen:
Der LN ist ein Leistungsnachweis des JGHV, der nur durch spurlautes Jagen (nur an Fuchs oder Hase) oder lautes Stöbern erbracht werden kann. Dies muss entweder durch die Richtergruppe auf Prüfungen oder anlässlich einer Jagd von zwei Richtern bezeugt werden. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 23a zu verwenden. Eine detaillierte Beschreibung zu den Bestimmungen des LN ist in der JGHV-Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO) zu finden.
Voraussetzungen & Bestimmungen:
Der Nachweis des lauten Jagens und der Schußfestigkeit ist ein Leistungsnachweis des JGHV. Dieser ist für Hunde gedacht, die auf den Prüfungen keinen Lauteintrag erhalten haben. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 23b zu verwenden. Für eine Prüfungsmeldung bei VSwP, VFsP oder VStP ist beispielsweise ein Nachweis des lauten Jagens und der Schussfestigkeit Voraussetzung (entweder durch ältere Prüfungszeugnisse oder über den Nachweis des JGHV-Formblatts 23b). Auch ist bei vielen Zuchtvereinen ein Nachweis über das laute Jagen und die Schußfestigkeit eine Voraussetzung für die Zuchtfreigabe (so auch beim VGM).
Voraussetzungen & Bestimmungen:
Der Nachweis der Nachsuche auf eine Ente kann nur in Bundesländern verwendet werden, in denen diese Arbeit verboten ist. Wurde bei der praktischen Jagdausübung eine krank geschossene Ente erfolgreich nachgesucht, dessen Arbeit den Schwierigkeitsgrad des Fachs Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer hatte, so kann diese Arbeit angerechnet werden. Für den Antrag ist das JGHV-Formblatt 26 zu verwenden.
Voraussetzungen & Bestimmungen:
Die ausführlichen Bestimmungen der JGHV-Prüfungen sowie die Formblätter können über die aufgeführten Links abgerufen werden:
Der JGHV ist der Dachverband für das gesamte Jagdgebrauchshundewesen und regelt die einheitlichen Verbandsprüfungen.
Die Formblätter/Nennungen werden vom JGHV erstellt und aktualisiert. Um stets das aktuell gültige Formular zu verwenden, haben wir deshalb hier einen extra Link gesetzt. Die EDV-Nr. unserer VGM-Landesgruppe OWL lautet: 2502.
Wir haben einen Direktzugriff auf die verbandsinternen Formulare des VGM gesetzt. Sollten Sie bei der Suche nach dem richtigen Formular dennoch nicht fündig geworden sein, kontaktieren Sie bitte unseren Obmann fürs Prüfungswesen. Wir helfen gerne weiter.
© Text: Franziska Kühl
© Bilder: Verband Große Münsterländer e.V.