Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS) am 03./04.10.2026
| Informationen zur Veranstaltung |
03./04.10.2026 | Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS) mit oder ohne Fuchs
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Nenngeld: 100,00 € (Mitglieder des VGM), sonst 200,00 €, ggf. Verweiserarbeit + 15,00 €
Nennschluss: bis 3 Wochen vor der Veranstaltung
Nennstelle: Stefan Hoppenstedt
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Ort / Treffpunkt: Gut Mentzelsfelde Parkplatz D-59555 Lippstadt
Uhrzeit: 08.00 Uhr
Anmerkung: Damwildschweiß getropft, Hindernis Graben, Stöbergelände Wald |
Die VPS ist eine abgeschwächte Version der VGP und umfasst ebenfalls Prüfungsfächer in den Bereichen Feldarbeit, Wasserarbeit, Waldarbeit und Gehorsam. Sie ist eigentlich als Gebrauchsprüfung für Jagdhunde gedacht, die nicht in die Kategorie Vorsteher fallen. Folgende Unterschiede zur VGP gibt es: Alle Arbeiten vor dem Schuss entfallen, die Arbeit am Fuchs ist Wahlfach (es kann die Prüfung also mit oder ohne Fuchs abgeschlossen werden), Gehorsam am eräugten Wild und Schussruhe werden nicht geprüft. Die Riemenarbeit kann jedoch nur als Übernachtfährte geprüft werden.
Du hast dich mit dem Kauf deines GM aus einer Jagdleistungszucht mit FCI- VDH- JGHV-Papieren entschieden. Die Eltern sind auf Form und Leistung geprüft. Um diesen hohen Standard in der Zucht des VGM zu halten, zählt auch jedes einzelne Ergebnis der Nachzucht. Ohne Ergebnisse ist keine Leistungszucht möglich. Deshalb unsere Bitte: Stelle deinen GM vor und leiste deinen Beitrag zu gesunder, wesensfester und leistungsgerechter Jagdgebrauchshundezucht.
Für die Prüfung am 03./04.10.2026 sind sämtliche Jagdgebrauchshunde zugelassen, die JGHV-Papiere vorweisen können (Hund darf nicht im selben Jahr der Prüfung gewölft sein, sonst ohne Altersbeschränkung).
Prüfungsordnung: Die VPS wird gemäß VGPO/VPSO 1. Auflage 2018 durchgeführt.
| Informationen zur Anmeldung / Teilnahme |
Die Nennung zur Verbandsprüfung (Formblatt 1 des JGHV) werden vom JGHV erstellt und regelmäßig aktualisiert. Um das aktuell gültige Formular für die Anmeldung zu verwenden, haben wir über den Button einen Link gesetzt. Unter der Rubrik « Service / Formblätter des JGHV » bitte das entsprechende Formular herunterladen, wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich ausfüllen. Die EDV-Nr. unserer VGM-Landesgruppe OWL lautet: 2502.
Die Nennung ist mit Unterschrift zu versehen und mit folgenden Unterlagen an die Nennstelle zu versenden:
Nennungen sind nur gültig bei vollständiger Übersendung der Anmeldeunterlagen an die Nennstelle und der Zahlung des Nenngeldes per Überweisung an:
Kontoinhaber VGM-Landesgruppe OWL
VR-Bank Westfalen-Lippe eG
IBAN: DE57 4166 0124 0783 2336 00
BIC: GENODEM1LPS
Nenngeld ist Reuegeld! Es muss mit Abgabe der Nennung gezahlt sein und ist fällig, selbst wenn du nicht zur Prüfung erscheinst. Detaillierte Informationen zur Prüfung folgen nach Anmeldung per separater Einladung (Achtung! Dies geschieht immer häufiger per Mail, deshalb bitte das Mailkonto nicht außer Acht lassen).
Bitte zusätzlich beachten/rechtzeitig prüfen: Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung eine gültige Tollwutschutzimpfung (mind. 4 Wochen alt) vorweisen. Der gültige Impfpass des Hundes ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Hundeführern bzw. deren Hunde verursacht werden. Hundeführer benötigen für ihren Hund einen gesonderten Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes. Die Vorlage des Jagdscheins allein ist nicht mehr ausreichend. Es ist dennoch nicht Aufgabe der Prüfungsleitung, vor Prüfungsbeginn Versicherungsverträge zu überprüfen. Durch die Unterschrift des Anmeldenden auf Formblatt 1 (Nennung) ist gegenüber der Prüfungsleitung der ausreichende Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes schriftlich bestätigt. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung.
Um auf den jagdlichen Prüfungen führen zu dürfen, muss der Führer grundsätzlich den Besitz eines gültigen Jagdscheines nachweisen. Eine Ausnahme ist, sofern es die jeweilige Prüfungsordnung nicht ausdrücklich ausschließt, nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ausnahmeanträge sind seitens des Hundeführers gegenüber der Prüfungsleitung schriftlich zu begründen und mit der Nennung einzureichen. Ausnahmen dürfen nicht zur Regel gemacht werden! Wer keinen gültigen Jagdschein hat, kann also nicht wiederholt auf Prüfungen führen.
Nennschluss ist 3 Wochen vor der Prüfung, danach ist die Zusicherung eines Startplatzes nur noch auf Anfrage möglich.
Bei Fragen zur Anmeldung und/oder Prüfung melde dich bitte bei unserem Obmann Prüfungswesen.
© Text: Franziska Kühl
© Bilder: Franziska Kühl
