Aktuelles 2026

Bringtreueprüfung (BTR) am 21.02.2026

Informationen zur Veranstaltung

21.02.2026 | Bringtreueprüfung (BTR)

Nenngeld:

30,00 € (Mitglieder des VGM), sonst 60,00 €

 

Nennschluss:

bis 3 Wochen vor der Veranstaltung

 

Nennstelle: Stefan Hoppenstedt

 

 

Ort / Treffpunkt:

D-59302 Oelde

(Revier Sünninghausen)

 

Uhrzeit: 08.00 Uhr

 

Anmerkung: 

Jeder Teilnehmer bringt einen geeigneten Prüfungsfuchs mit!


Die BTR soll die besondere Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen feststellen. Diese beweist der Hund dadurch, dass er kaltes Wild (im Falle der BTR ist es der Fuchs), welches er zufällig bei der Suche/Stöberarbeit im Wald und ohne jeden Einfluss seines Führers findet, aufnimmt und seinem Führer bringt.

 

Du hast dich mit dem Kauf deines GM aus einer Jagdleistungszucht mit FCI- VDH- JGHV-Papieren entschieden. Die Eltern sind auf Form und Leistung geprüft. Um diesen hohen Standard in der Zucht des VGM zu halten, zählt auch jedes einzelne Ergebnis der Nachzucht. Ohne Ergebnisse ist keine Leistungszucht möglich. Deshalb unsere Bitte: Stelle deinen GM vor und leiste deinen Beitrag zu gesunder, wesensfester und leistungsgerechter Jagdgebrauchshundezucht.

 

Für die Prüfung sind sämtliche Jagdgebrauchshunde zugelassen, die JGHV-Papiere vorweisen können (ohne Altersbeschränkung).

Prüfungsordnung: Die BTR wird gemäß VGPO/VPSO 1. Auflage 2018 durchgeführt.

Informationen zur Anmeldung / Teilnahme

Die Nennung zur Verbandsprüfung (Formblatt 1 des JGHV) werden vom JGHV erstellt und regelmäßig aktualisiert. Um das aktuell gültige Formular für die Anmeldung zu verwenden, haben wir über den Button einen Link gesetzt. Unter der Rubrik « Service / Formblätter des JGHV » bitte das entsprechende Formular herunterladen, wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich ausfüllen. Die EDV-Nr. unserer VGM-Landesgruppe OWL lautet: 2502.

 

Die Nennung ist mit Unterschrift zu versehen und mit folgenden Unterlagen an die Nennstelle zu versenden:

  • Kopie der Ahnentafel Ihres Hundes (Vorder- und Rückseite)
  • Kopien absolvierter Prüfungen und Leistungszeichen (sofern vorhanden)

 

Nennungen sind nur gültig bei vollständiger Übersendung der Anmeldeunterlagen an die Nennstelle und der Zahlung des Nenngeldes per Überweisung an:

 

Kontoinhaber VGM-Landesgruppe OWL

VR-Bank Westfalen-Lippe eG

IBAN: DE57 4166 0124 0783 2336 00

BIC: GENODEM1LPS

 

Nenngeld ist Reuegeld! Es muss mit Abgabe der Nennung gezahlt sein und ist fällig, selbst wenn du nicht zur Prüfung erscheinst. Detaillierte Informationen zur Prüfung folgen nach Anmeldung per separater Einladung (Achtung! Dies geschieht immer häufiger per Mail, deshalb bitte das Mailkonto nicht außer Acht lassen).

 

Bitte zusätzlich beachten/rechtzeitig prüfen: Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung eine gültige Tollwutschutzimpfung (mind. 4 Wochen alt) vorweisen. Der gültige Impfpass des Hundes ist bei jeder Veranstaltung vorzuzeigen.

 

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Hundeführern bzw. deren Hunde verursacht werden. Hundeführer benötigen für ihren Hund einen gesonderten Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes. Die Vorlage des Jagdscheins allein ist nicht mehr ausreichend. Es ist dennoch nicht Aufgabe der Prüfungsleitung, vor Prüfungsbeginn Versicherungsverträge zu überprüfen. Durch die Unterschrift des Anmeldenden auf Formblatt 1 (Nennung) ist gegenüber der Prüfungsleitung der ausreichende Haftpflichtversicherungsschutz des Hundes schriftlich bestätigt. Der Anmeldende trägt damit die volle Verantwortung. 

 

Um auf den jagdlichen Prüfungen führen zu dürfen, muss der Führer grundsätzlich den Besitz eines gültigen Jagdscheines nachweisen. Eine Ausnahme ist, sofern es die jeweilige Prüfungsordnung nicht ausdrücklich ausschließt, nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ausnahmeanträge sind seitens des Hundeführers gegenüber der Prüfungsleitung schriftlich zu begründen und mit der Nennung einzureichen. Ausnahmen dürfen nicht zur Regel gemacht werden! Wer keinen gültigen Jagdschein hat, kann also nicht wiederholt auf Prüfungen führen.

 

Nennschluss ist 3 Wochen vor der Prüfung, danach ist die Zusicherung eines Startplatzes nur noch auf Anfrage möglich.

Bei Fragen zur Anmeldung und/oder Prüfung melde dich bitte bei unserem Obmann Prüfungswesen

 

© Text: Franziska Kühl

© Bilder: Franziska Kühl

G R O ß E R   M Ü N S T E R L Ä N D E R   J A G D G E B R A U C H S H U N D

Der  vielseitig einsetzbare Jagdhund für die Wald-, Feld- und Wasserarbeit, vor und nach dem Schuss.


Aktualisierung: 11.06.2026 | Rubrik: Aktuelles, Welpenvermittlung

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