Prüfungen

Was ist wie möglich? (Stand 2022)

VJP = Verbandsjugendprüfung (auch Verbandsjugendsuche genannt)

Die VJP ist eine reine Anlagenprüfung für Jagdgebrauchshunde (hauptsächlich Vorsteher) und gibt dem Eigentümer/Führer, Züchter des Hundes sowie dem Zuchtverband wertvolle Hinweise über die vererbten Anlagen.

 

Fünf Prüfungsfächer werden nach Punktesystem mit unterschiedlichen Gewichtungen (siehe Fachwertziffern) beurteilt. Zudem wird die Schussfestigkeit geprüft und (sofern Möglichkeiten vorhanden) der Laut festgestellt. Es erfolgt außerdem die gesamte Prüfung über eine Wesens- und Verhaltensbeurteilung sowie die Einordnung des Gehorsams. Zur Prüfung gehört auch die Feststellung eventueller körperlicher Mängel, welche ebenfalls in der Zensurentafel festgehalten werden.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum ist im Frühjahr bis maximal einschließlich 01.05. eines jeden Jahres.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Als Altersbegrenzung gilt, dass die Hunde maximal ab 01.10. des Vorvorjahres gewölft worden sein dürfen (d.h. im Vorjahr gewölft oder Maximum 3 Monate älter).
  • Die Prüfung kann höchstens 1x wiederholt werden (dabei ist es irrelevant, ob bestanden oder nicht - jedoch wird keines der Ergebnisse gestrichen oder gelöscht).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Zulassung zur VJP notwendig.
  • Prüfungsdauer 1 Tag.

HZP = Herbstzuchtprüfung

Die HZP ist eine Prüfung mit Anlage- sowie Abrichtefächern für Jagdgebrauchshunde (hauptsächlich Vorsteher). Zum Einen wird die Weiterentwicklung der angewölften jagdlichen Anlagen beurteilt und zum Anderen liegt der Schwerpunkt bei den Abrichtefächern in der Feld- und Wasserarbeit. Diesmal wird der über den gesamten Tag gezeigte Gehorsam nach Punktesystem analysiert, wobei der Gehorsam an Wild noch nicht gefordert wird. Die Schussfestigkeit wird sowohl im Feld als auch bei der Wasserarbeit begutachtet. Sofern die Möglichkeit besteht, wird auch der Laut wieder eingetragen. Es erfolgt außerdem die gesamte Prüfung über eine Wesens- und Verhaltensbeurteilung und auch die Feststellung eventueller körperlicher Mängel wird in der Zensurentafel festgehalten.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum ist ab 01.09. bis in den Spätherbst eines jeden Jahres möglich.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Als Altersbegrenzung gilt, dass die Hunde maximal ab 01.10. des Vorvorjahres gewölft worden sein dürfen (d.h. im Vorjahr gewölft oder Maximum 3 Monate älter) oder sogar im Prüfungsjahr gewölft wurden.
  • Die Prüfung kann höchstens 1x wiederholt werden (dabei ist es irrelevant, ob bestanden oder nicht - jedoch wird keines der Ergebnisse gestrichen oder gelöscht).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Zulassung zur HZP notwendig.
  • Prüfungsdauer 1 Tag.

Das Bestehen der HZP führt nicht automatisch zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit in NRW. Ein Teil der Brauchbarkeitsprüfung ist jedoch mit Bestehen der HZP abgedeckt. Für die Anerkennung der Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Rehwild) in NRW wurde der Hinweis bei der Schleppenarbeit (nicht eingewirkt) in der Zensurentafel der HZP eingepflegt. Zudem bietet unsere Landesgruppe OWL auf seinen HZP‘en die anschließende Prüfung der für die Brauchbarkeit §6 NRW fehlenden Gehorsamsfächer an, so dass am selben Tag die HZP und die Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Rehwild)  erfolgreich abgeschlossen werden können.

VGP = Verbandsgebrauchsprüfung

Die VGP gilt als die Meisterprüfung für Jagdgebrauchshunde (hauptsächlich Vorsteher) und umfasst die Bereiche Feldarbeit, Wasserarbeit, Waldarbeit und Gehorsam. Den einzelnen Prüfungsfächern werden durch Fachwertziffern unterschiedliche Gewichtungen beigemessen, ebenso wird das Gesamtergebnis in den Preisen I, II oder III eingestuft. Anders ist jedoch, dass ein Teil der Prüfungsfächer nicht zwingend erfolgreich absolviert werden muss, ohne direkt durch zu fallen. Es erfolgt dann aber zwingend die Herabstufung des Preises, ebenso bei Nicht-erlangen von Mindestpunktzahlen in den Bereichen Wald, Wasser, Feld und Gehorsam. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsordnung des JGHV, die Ausführungen würden hier ansonsten den Ramen sprengen. Auch bei der VGP werden wieder Schussfestigkeit, Laut (sofern der Hund dies zeigt), Wesens- und Verhaltensbeurteilungen geprüft sowie eventuelle körperliche Mängel des Hundes in der Zensurentafel festgehalten.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum ist im September/Oktober eines jeden Jahres.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Die Prüfung kann höchstens 1x wiederholt werden (dabei ist es irrelevant, ob bestanden oder nicht - jedoch wird keines der Ergebnisse gestrichen oder gelöscht).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Zulassung zur VGP notwendig.
  • Prüfungsdauer 2 Tage.

Bei erfolgreich abgeschlossener VGP mit Übernachtfährte wird die Brauchbarkeit NRW für die Nachsuche auf Schalenwild anerkannt. Die Gehorsamsfächer gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung müssen nicht separat geprüft werden, da diese Bestandteil im Gehorsam der VGP sind.

VPS = Verbandsprüfung nach dem Schuss

Die VPS ist eine abgeschwächte Version der VGP und umfasst ebenfalls Prüfungsfächer in den Bereichen Feldarbeit, Wasserarbeit, Waldarbeit und Gehorsam. Sie ist eigentlich als Gebrauchsprüfung für Jagdhunde gedacht, die nicht in die Kategorie Vorsteher fallen. Daher bieten wir in der Landesgruppe OWL die VPS nur bei Bedarf an.

 

Folgende Unterschiede zur VGP gibt es: Alle Arbeiten vor dem Schuss entfallen, die Arbeit am Fuchs ist Wahlfach (es kann die Prüfung also mit oder ohne Fuchs abgeschlossen werden), Gehorsam am eräugten Wild und Schussruhe werden nicht geprüft. Die Riemenarbeit kann nur als Übernachtfährte geprüft werden.

 

Auch bei der VPS werden Schussfestigkeit, Laut (sofern der Hund dies zeigt), Wesens- und Verhaltensbeurteilungen geprüft sowie eventuelle körperliche Mängel des Hundes in der Zensurentafel festgehalten.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum ist ab 01.09. möglich (wird häufig im gleichen Zeitraum mit der VGP ausgeschrieben).
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Die Prüfung kann höchstens 1x wiederholt werden (dabei ist es irrelevant, ob bestanden oder nicht - jedoch wird keines der Ergebnisse gestrichen oder gelöscht).
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Zulassung zur VPS notwendig.
  • Prüfungsdauer 1 bis 2 Tage (je nach Ausschreibung).

Bei erfolgreich abgeschlossener VPS wird die Brauchbarkeit NRW für die Nachsuche auf Schalenwild anerkannt. Die Gehorsamsfächer gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung müssen nicht separat geprüft werden, da diese Bestandteil im Gehorsam der VPS sind.

BTR = Bringtreueprüfung

Die BTR soll die besondere Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen feststellen. Diese beweist der Hund dadurch, dass er kaltes Wild (im Falle der BTR ist es der Fuchs), welches er zufällig bei der Suche/Stöberarbeit im Wald und ohne jeden Einfluss seines Führers findet, aufnimmt und seinem Führer bringt.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum ist Anfang August bis Ende März eines jeden Jahres.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung (weder ein Mindest- noch ein Höchstalter sind vorgeschrieben).
  • Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
  • Es sind KEINE Vorprüfungen für die Zulassung zur BTR notwendig.
  • Prüfungsdauer 1 Tag.
  • Die Prüfung findet im Wald mit einem ausgelegten Fuchs von mindestens 3,5 kg statt.

VSwP = Verbandsschweißprüfung

Die VSwP kann mit einer Stehzeit von über 20 Std. und von über 40 Std. geprüft werden und hat jeweils eine Fährtenlänge von mindestens 1000 m. Die Fährten werden entweder mit Schweiß getupft oder gespritzt (bitte die Angaben der jeweiligen Ausschreibung der Prüfung beachten, dort wird auch die Wildart, von der der Schweiß stammt, veröffentlicht). Die Anschusssuche muss auf einer Quadratfläche von 30 x 30 m vom Gespann selbst erfolgen. Die Arbeit des Gespanns wird am Ende mit der Unterteilung im I., II. oder III. Preis beurteilt.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum ist vom 01.05. bis 30.11. eines jeden Jahres.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Das Mindestalter des Hundes liegt bei 24 Monaten, ein Höchstalter ist nicht vorgeschrieben.
  • Es muss der Nachweis der Schussfestigkeit und des lauten Jagens bei Prüfungsmeldung vorliegen (entweder durch ältere Prüfungszeugnisse oder über den Nachweis des JGHV-Formblatts 23b), weiter sind KEINE Vorprüfungen für die Zulassung zur VSwP notwendig.
  • Arbeiten auf einer 40-Std. Fährte können nur bei bestandener Prüfung auf einer 20-Std. alten Fährte gemeldet werden, wobei die beiden Prüfungen nicht auf einander folgenden Tagen absolviert werden dürfen.
  • Prüfungsdauer 1 Tag.

Bei erfolgreich abgeschlossener VSwP wird die Brauchbarkeit NRW für die Nachsuche auf Schalenwild anerkannt, sofern die Gehorsamsfächer gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung im Vorwege (evtl. durch andere Prüfungen wie z.B. VGP) geprüft wurden oder im Nachhinein separat geprüft werden.

VFsP = Verbandsfährtenschuhprüfung

Die VFsP kann mit einer Stehzeit von über 20 Std. und von über 40 Std. geprüft werden und hat jeweils eine Fährtenlänge von mindestens 1000 m. Die Fährten werden mit dem Fährtenschuh getreten (bitte die Angaben der jeweiligen Ausschreibung der Prüfung beachten, dort wird auch die Wildart, von der die Schalen und der Schweiß stammen, veröffentlicht). Die Anschusssuche muss auf einer Quadratfläche von 30 x 30 m vom Gespann selbst erfolgen. Die Arbeit des Gespanns wird am Ende mit der Unterteilung im I., II. oder III. Preis beurteilt.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum ist vom 01.05. bis 30.11. eines jeden Jahres.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Das Mindestalter des Hundes liegt bei 24 Monaten, ein Höchstalter ist nicht vorgeschrieben.
  • Es muss der Nachweis der Schussfestigkeit und des lauten Jagens bei Prüfungsmeldung vorliegen (entweder durch ältere Prüfungszeugnisse oder über den Nachweis des JGHV-Formblatts 23b), weiter sind KEINE Vorprüfungen für die Zulassung zur VFsP notwendig.
  • Arbeiten auf einer 40-Std. Fährte können nur bei bestandener Prüfung auf einer 20-Std. alten Fährte gemeldet werden, wobei die beiden Prüfungen nicht auf einander folgenden Tagen absolviert werden dürfen.
  • Prüfungsdauer 1 Tag.

Bei erfolgreich abgeschlossener VFsP wird die Brauchbarkeit NRW für die Nachsuche auf Schalenwild anerkannt, sofern die Gehorsamsfächer gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung im Vorwege (evtl. durch andere Prüfungen wie z.B. VGP)  geprüft wurden oder im Nachhinein separat geprüft werden.

VStP = Verbandsstöberprüfung

Die VStP muss anlässlich einer Jagd erfolgen, bei der der Jagdhund, wegen der Lautfeststellung, zwingend an Wild kommen muss (bei fehlendem Laut kann die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden). Bei der Stöberarbeit kann der Führer sich entscheiden (je nach Ausschreibung des Prüfungsanbieters!), ob er die Prüfung mit der Möglichkeit A (der Hund wird vom Stand aus geschnallt) oder Möglichkeit  B (der Hund wird vom Führer begleitet) wählt. Weiterhin werden der Allgemeine Gehorsam, das Verhalten auf dem Stand und die Leinenführigkeit sowie das Verhalten am Stück geprüft. Ebenfalls gehört die Feststellung eventueller körperlicher Mängel dazu, welche in der Zensurentafel festgehalten werden.

 

Wegen fehlender geeignet großer Waldflächen laut Prüfungsordnung gestaltet sich die Durchführung einer solchen Prüfung für unsere Landesgruppe OWL bisher schwierig. Sollte sich dies ändern, bieten wir gerne zukünftig eine VStP an.

 

Voraussetzungen & Bestimmungen:

  • Prüfungszeitraum darf nur im Rahmen einer Jagd vom 01.09. bis 31.01. erfolgen.
  • Der Hund muss eine Ahnentafel von einem JGHV angeschlossenem Zuchtverband besitzen.
  • Das Mindestalter des Hundes liegt bei 15 Monaten, ein Höchstalter ist nicht vorgeschrieben.
  • Die Prüfung kann höchstens 1x wiederholt werden (dabei ist es irrelevant, ob bestanden oder nicht - jedoch wird kein Ergebnis gestrichen oder gelöscht).
  • Es muss der Nachweis der Schussfestigkeit bei Prüfungsmeldung vorliegen (entweder durch ältere Prüfungszeugnisse oder über den Nachweis des JGHV-Formblatts 23b), weiter sind KEINE Vorprüfungen für die Zulassung zur VStP notwendig.
  • Prüfungsdauer 1 bis 2 Tage.

Bei erfolgreich abgeschlossener VStP wird die Brauchbarkeit NRW Stöbern anerkannt. Die Gehorsamsfächer gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung müssen nicht separat geprüft werden, da diese Bestandteil im Gehorsam der VStP sind.


Die ausführlichen Bestimmungen der JGHV-Prüfungen sowie die Formblätter können über die aufgeführten Links abgerufen werden:

 

JGHV

Jagdgebrauchshundeverband e.V.

Der JGHV ist der Dachverband für das gesamte Jagdgebrauchshundewesen und regelt die einheitlichen Verbandsprüfungen.

 

Die Formblätter/Nennungen werden vom JGHV erstellt und aktualisiert. Um stets das aktuell gültige Formular zu verwenden, haben wir deshalb hier einen extra Link gesetzt. Die EDV-Nr. unserer VGM-Landesgruppe OWL lautet: 2502.



Für die Zuchtfreigabe von GM sind folgende Mindestvoraussetzungen bei Prüfungen/Leistungsabzeichen zu erfüllen:

  • VJP bestanden (Spurarbeit mindestens 9 Punkte) und HZP bestanden (Stöbern lebende Ente mindestens 9 Punkte)

       oder

  • VJP bestanden und

             a) HZP mit Spur bestanden (Spurarbeit und Stöbern lebende Ente mindestens 9 Punkte) oder

             b) HZP ohne Spur bestanden (alle Anlagefächer mindestens 9 Punkte) oder

             c) VGP bestanden (die den Anlagefächern entsprechenden Leistungsfächer mindestens Note 4)

 

       oder

  • Vor Vollendung des 1. Lebensjahres HZP mit Spur bestanden (Spurarbeit und Stöbern lebende Ente mindestens 9 Punkte).

        Außerdem

  • muss das laute Jagen nachgewiesen sein (sichtlaut, spurlaut, fährtenlaut, stöberlaut oder über den Lautjagernachweis). Nachweislich stumm oder weidlaut jagende GM werden nicht für die Zucht zugelassen.
  • ist der Härtenachweis unter genauer Beachtung der Richtlinien des JGHV zu erbringen.

 

GM dürfen keine körperlichen Mängel und keine Wesensmängel aufweisen. Auf die Prüfungen bezogen sind GM von der Zucht ausgeschlossen mit gezeigter Schußscheue, Schußempfindlichkeit jeden Grades, Scheue an lebendem Wild, Ängstlichkeit vor fremden Personen, Aggressionen gegenüber anderen Hunden und jegliche Aggression gegenüber Menschen.

 

Angaben ohne Gewähr. Die aktuell geltenden Bestimmungen und weiteren Zuchtfreigabebestimmungen sind der Zuchtordnung des VGM zu entnehmen!

 

© Text: Franziska Kühl

© Bilder: Franziska Kühl & JGHV

G R O ß E R   M Ü N S T E R L Ä N D E R   J A G D G E B R A U C H S H U N D

Der  vielseitig einsetzbare Jagdhund für die Wald-, Feld- und Wasserarbeit, vor und nach dem Schuss.


Aktualisierung: 12.04.2024 | Rubrik: Aktuelles, Welpenvermittlung

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